Eine Scheidung ist für alle Seiten ein sehr belastender Schritt. Besonders wenn vielleicht gemeinsame Kinder vorhanden sind und oder viel gemeinsames Eigentum besteht. Nicht nur die Kinder sind oft ein Streitfall, sondern auch das gemeinsame Vermögen. Die Frage ist hier: wer bekommt was und vor allem: was ist eine gerechte Aufteilung, mit der beide Seiten leben können? Hier erfährt man alles über die Scheidung und die Kosten.
Die Scheidung und die Kosten: was kommt auf mich zu?
Die meisten Menschen haben keine Ahnung von diesem Thema, bis es sie betrifft. Zuerst sollten daher die grundsätzlichen Bestimmungen einmal angesprochen werden:
– Wer sich Scheiden lässt, tut dieses meist mit Anwalt und gezwungener Maßen über das Gericht. Also fallen Anwalts- und Gerichtskosten an.
– Die Grundlage der Höhe wird anhand des Verfahrenswertes (Streitwert) berechnet.
– Dieser Streitwert muss aber nicht zwingend in der veranschlagten Höhe bezahlt werden. Wer sich bei den meisten Punkten einvernehmlich einigen kann, der kann hier Kosten drücken.
– Ein Kostenvoranschlag und umfassende Beratung sind hier angebracht.
Die Scheidung Kosten berechnen sich für den Streitwert folgendermaßen:
Bei einer Scheidung berechnet sich der Streitwert aus dem Nettoeinkommen von beiden Eheleuten, multipliziert mal 3.
Praxisbeispiel zur Scheidung und den Kosten
Das Ehepaar verdient zusammen 2.900 Euro netto im Monat. Ein gemeinsames Monatsgehalt wird dann mit dem Faktor 3 multipliziert. Damit würde in dem Vorliegenden Fall der Streitwert erstmal 8.700 Euro betragen.
Von diesem Streitwert erhalten die Anwälte einen Bruchteil als Honorar. Hinzu kommen auch noch Gerichtsgebühren. Mehr zu diesem Thema…
Bei der Scheidung die Kosten drücken: Braucht man unbedingt einen Anwalt?
Also generell ist es nicht schlecht, wenn man auf jeder Seite Berater hat, die aufpassen, das es fair bleibt. Doch man kann sich zumindest einen Anwalt auch sparen. Denn bei der Scheidung der Ehe muss nur der Antragsteller für diese Scheidung einen Anwalt haben. Das geht aber nur, wenn die Scheidung einvernehmlich ist. Denn es besteht bei dieser Anhörung vor Gericht kein Anwaltszwang. Das wäre der am Besten anzunehmende Fall. Wenn man allerdings sehr zerstritten ist und auch sonst Unklarheiten vorherrschen, dann kommt man um den Anwalt und die Scheidung mit vielen Kosten nicht drum herum.
Kann man sich auch scheiden lassen, wenn man kein Geld hat?
Sollte man für die Scheidung die Kosten nicht tragen können, kann grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dafür muss aber glaubhaft dargelegt werden, dass beide Ehepartner bedürftig sind. Sollte einer der Ehepartner ein hohes Vermögen und/oder ein hohes Einkommen haben, so muss dieser einen sogenannten Verfahrenskostenvorschuss leisten.
Eine Scheidung ist niemals ein Vergnügen. Zusätzlich muss man für die Scheidung mit Kosten rechnen, auch wenn diese einvernehmlich ist. Es empfiehlt sich also, sich entweder im Guten zu trennen oder es aber vielleicht noch einmal miteinander zu versuchen.