Wenn Sie einen Anwalt mit dem Ausführung der Ehescheidung betrauen, benötigt der Jurist folgende Angaben um den Scheidungsantrag stellen zu können:
-Namen und Anschriften, dazu gehören alle Vornamen sowie die Staatsangehörigkeiten der Eheleute
-Letzte Anschrift unter denen das Ehepaar zuletzt zusammen gelebt haben
-Zeitpunkt und Ort der Eheschließung, nachgewiesen ist dies durch das Aufweisen der Heiratsurkunde
-Namen der Kinder sowie deren Geburtsurkunden (hier werden noch Regelungen zum Aufenthalt des Kindes vorgelegt werden müssen)
-Daten zur Scheidung:
Name des Ehepartners, der den Scheidungsantrag stellen möchte
Das Datum an dem das Trennungsjahr angefangen hat
Ehevertrag wenn vorhanden
Nachweis über Nettoverdienst beider Ehepartner
Unterschriebene Zustimmung über den Scheidungsantrag des anderen Ehepartners
Erfahren Sie mehr über die Kosten einer Scheidung.
Beleg über das eigene Kapital beider Ehepartner bei Abschluss der Ehe
Ende ohne Aversion: Der Scheidungsantrag
Bedauerlicherweise muss man einen düsteren Trend in den vergangenen Jahren realisieren. Jede dritte Ehe in Bundesrepublik Deutschland wird binnen der ersten 25 Jahre geschieden. Die Gründe für das aus der ehelichen Gemeinschaft können dabei sehr vielseitig. War die Ehe in vergangenen Zeiten noch als Existenzsicherung für die Frau gibt es das Ja-Wort heute oft als Glücksquelle sowie sicherer Halt. Aber nicht selten hält das Glück ebenfalls dem stressigen Alltag stand, Streit ist vorauszusehen, die Beziehung scheitert, der Scheidungsantrag wird eingereicht. Wie ist dabei der Scheidung Ablauf?
Wie geht das eigentlich mit einem Scheidungsantrag?
Wenn sich das Ehepaar nicht vielmehr als ein derartiges versteht, und das Zusammenleben der beiden Partner absolut nicht mehr denkbar ist, gilt die Ehe entsprechend deutschem Recht als gescheitert. Da ein Gericht aber selten die bestehenden Gründe für das Scheitern der Ehe herauskristallisieren kann, wird als Stand für das Ende der Ehe das bezeichnete Trennungsjahr angesehen. Dieses Trennungsjahr muss eingehalten werden um die Ehe auch offiziell fertigstellen zu können. Leben beide Partner auch nach dem Ehe-Aus unter einem Dach, sollen sie dem Familiengericht klar machen, dass ein Jahr lang eine Trennung von Tisch sowie Bett erfolgte.
Der Scheidungsantrag kann vom betreuenden Rechtsanwalt oder vom Ehepartner erst nach Ablauf vom Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht werden. Der Scheidungsantrag muss beim lokalen Familiengericht eingereicht werden, und zwar bei der zuständigen Behörde, welche für den Wohnort des Antragstellers verantwortlich ist.
Ebenfalls wenn der Scheidungsantrag von dem Partner gestellt werden kann, der die Scheidung der Ehe durchführen möchte, muss die Beendigung der Ehe mit Unterstützung eines Anwalts vollzogen werden. Hierbei genügt es allerdings wenn allein der Antragsteller durch den Rechtsanwalt vertreten wird.
Mehr über die Scheidungskosten.
Nach Tauglichkeitsuntersuchung des Scheidungsantrages
Ist der Scheidungsantrag vom zuständigen Familiengericht angenommen, wird dem anderen Ehepartner die Scheidung zugestellt. Darüber hinaus bekommen beide Partner Fragebögen zum Versorgungsausgleich, der den Rentenausgleich regelt.
Das Gericht legt einen gerichtlichen Scheidungstermin fest, bei dem das richterlich das Abschluss der Ehe ausgesprochen wird.